Antworten auf meine E-Mails an "meine" Bundestagsabgeordneten

Unglaublich aber wahr. Als wenn sie sich abgesprochen hätten, habe ich gestern und heute die Antworten von Frau Brüning (CDU, MdB) und Frau Marks (SPD, MbB) zu meiner Mail bzgl. des „Zensursula-Gesetzes“ bekommen.

Und erfreulicherweise haben beide Damen meine Mail wohl auch gelesen, weil sie sich beide über den „Ton“ meiner Mail beschweren. Die Argumenten sind letztenendes die gleichen, schon tausend mal gehörten – gebetsmühlenartig heruntergeschrieben. Dennoch will ich die Antworten hier nun kundun.

Heute zunächst die von Frau Marks, die ich auch gleich nachfolgend wieder beantwortet habe. Frau Brüning werde ich in Kürze auch noch einmal antworten:

Sehr geehrter Herr Rump,

trotz des polemischen Untertons Ihrer Äußerungen zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde, möchte ich zu Ihren Vorwürfen Stellung beziehen.

Ich kann Ihre Behauptung nicht nachvollziehen, wir hätten bei der Konzeption des Gesetzes „nichts auf die Meinung von Experten“ oder die Online-Petition gegeben. Vielmehr sind gerade die Expertenmeinungen in die von der SPD durchgesetzte Modifizierung des Gesetzentwurfs eingeflossen. Auch hat die SPD-Bundestagsfraktion stets die Argumente der Online-Petition im Blick gehabt und ernst genommen.

Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

1. „Löschen vor Sperren“:
Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.

5. Befristung:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Zu Ihrem Vorschlag, ich solle „ein paar Nächte durchspielen“, damit ich beim Thema „Killerspiele“ „ein wenig Ahnung von der Materie“ bekommen möge, möchte ich anmerken, dass es mir gelungen ist, mich auf andere Weise umfassend in diese Materie einzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks MdB

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Und hier meine Antwort an Frau Marks:

Sehr geehrte Frau Marks,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin noch kein Politik-Profi, deswegen bitte ich meinen polemischen Unterton der letzten Mail zu entschuldigen. Bei dem ganzen Thema bin ich emotional etwas involvierter, so dass sich dieses wohl auch auf meinen Schreibstil ausgewirkt hat.

Ich befürchte zwar, dass es nichts bringt, aber ich möchte dennoch ein paar Ihrer Antworten nicht so im Raum stehen lassen und Ihnen kurz meine Meinung hierzu, so neutral wie möglich mitteilen:

Löschen vor Sperren
Klingt zunächst gut, aber was ist ein „vertretbarer Aufwand“? Wenn ein Beamter einmal auf die Seite guckt, die Löschung für zu Aufwändig befindet? Das Gesetz ist hier viel zu lasch, und verleitet dazu eher zu sperren als zu löschen. Wie einfach es heutzutage ist, Provider zum löschen dieser illegalen Inhalte zu bewegen, wurde zuletzt mehrfach deutlich bewiesen.

Kontrolle der Liste
Das Gremium kontrolliert alle paar Monate stichprobenartig. Diese Kontrollen sind trotzdem geheim. Ist das eine effektive Kontrolle? Glauben Sie das wirklich? Glauben Sie nicht vielmehr auch, dass die Inhaber gesperrter Seiten, sobald das Stoppschild drauf ist, mit Ihrer Seite umziehen und wieder nicht greifbar sein werden?

Spezialgesetzliche Regelung
Ja klar, DIESES Gesetz kann nicht für weitere Sperren verwendet werden. Aber die Infrastruktur ist geschaffen worden. Einige Urteile im Bereich Urheberrecht verwiesen zuletzt auf den erheblichen Aufwand zur Sperrung von Seiten. Wenn die Infrastruktur nun gegeben ist, werden die Kläger in solchen Prozessen umso mehr auch auf eine Sperrung klagen – und das alte Argument zieht nicht mehr. Was glauben Sie, was dann passiert? Weiterhin wird in der CDU bereits offen darüber geredet auch andere Seite zu sperren/zensieren – die allseits beliebten Killerspiele. Wann kommen dann die Seiten mit ungewünschten Meinungen?

Alle Experten sind sich einig, dass das Gesetz bzw. diese Sperren, die sich wirklich kinderleicht umgehen lassen, keinen Schutz der missbrauchten Kinder mit sich bringt, niemanden wirksam vom Konsum dieser entsetzlichen Bilder abhält – aber die Infrastruktur für Zensur etabliert. Das ist das Problem.

Weiterhin wurden die Einwände der 134.000 Wähler, die die Petition gegen dieses Gesetzt unterzeichnet haben, in keiner Weise beachtet. Warum sonst wurde das Gesetz noch vor der Anhörung im Petitionsausschuss quasi in Windeseile „durchgeprügelt“?

Und ich möchte auch noch ergänzen: DAS INTERNET IST auch heute schon KEIN RECHTSFREIER RAUM. Diese polemische Phrase ist wirklich nur hohl. Die bestehenden Gesetze erlauben eine Verfolgung aller Straftaten auch im Internet – und anstelle wahlkamptauglich ein wenig an den Symptomen bestimmter Probleme herumzudoktorn, könnte man das Geld vielleicht in eine besser ausgestattete Polizei investieren, damit wirklich etwas passiert. Das wäre meiner Meinung nach die bessere Lösung.

Derzeitige Lösungsansätze der deutschen Politik beginnen heutzutage meist mit dem Wort „Verbot“. Egal ob es um Computerspiele, Paintball, Spielfilme, Internetseiten, Flatrateparties oder andere Sachen geht. Reflexartig fordern Sie und Ihre Kollegen/innen Verbote für dieses und jenes. Auch hier zeigt sich das kurzfristige rumfrickeln an Symptomen anstatt einmal langtfristige Lösungsansätze zu verfolgen.

Sehr geehrte Frau Marks, das ist sehr frustrierend und lässt bei mir und vielen anderen Bürgern meiner Generation das Gefühl aufkommen, nicht verstanden und in der Politik nicht gut vertreten zu werden. Es freut mich zu hören, dass Sie sich in die Materie der Computerspiele eingearbeitet haben – wenn dem so ist, sind sie vielen anderen Mitgliedern des Bundestages, meiner Meinung nach, weit voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Thorben Rump

admin

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Ein Gedanke zu “Antworten auf meine E-Mails an "meine" Bundestagsabgeordneten

  1. Hallo Herr Rump.

    das ist eine schöne Antwort auf die Schreiben.

    Ich befürchte aber – so auch meine eigenen Erfahrungen mit vielen Schreiben an MdBs – ist es größtenteils Zeitverschwendung. Berufpoltiker sind weitestgehend „Bürgerberatunsresistent“. Das scheint in unserem Parteiendemokratursystem ab einer gewissen höheren Ebene Standard zu sein. Dabei sind Bürger nicht politikverdrossen, sondern Parteipolitikverdrossen!.

    J.

    PS: Ich glaube, dass es hunderte/tausende Bürger sein müssen, die kontinuierlich die Büros der MdLs und MdBs „überrennen“ müssen, damit auch der letzte Politiker bemerkt, dass sie vom Volk eingesetzte und sehr gut bezahlte Interessenverteter der Bürger und nicht der Parteien sind!

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