Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei Einreise oder Ausreise

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU anmelden. Die Reisenden trifft damit erstmals eine Anmeldepflicht, die eigenständig und ohne Aufforderung erfüllt werden muss.

So sagt es der Zoll.

Begründet wird diese Regelung folgendermaßen:

Ziel […] sei es, […]

  • Personen, die in Kontakt mit terroristischen Vereinigungen stehen und hohe Geldbeträge mit sich führen, zu identifizieren und
  • das von diesen Personen mitgeführte Geld sicherzustellen, um so eine grenzüberschreitende Finanzierung des Terrorismus zu unterbinden.

Na wer hätte es gedacht. Die Terroristen sind mal wieder schuld. Jetzt dürfen die nicht einmal mehr Devisen mit ins Land bringen. Was würden wir ohne die Terroristen nur machen? – Da liefe so manche Argumentationskette doch einfach ins Leere.

Letzten Endes ist diese neue Vorschrift aber auch nur wieder Ausdruck des fast schon alltäglichen Generalverdachts gegen den Bürgen. Schließlich hat ja jeder irgendwas zu verbergen, und wenn es „nur“ 10.000 EUR sind.

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