Erstes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das BKA hat in einer Studie festgestellt, dass durch Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote „von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent“ gesteigert werden könne. Hui. Beeindruckend.

Und das Freiburger Max-Planck-Institut hat festgestellt, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte“.

Okay, die beiden Zahlen weichen doch erheblich voneinander ab, jedoch lässt sich relativ deutlich sagen, dass der Effekt gleich NULL ist, wie ich finde.

Millionen von Daten werden auf Kosten der Provider gespeichert, kleinere Provider müssen aufgeben, weil sie solche Vorgaben nicht erfüllen können, der Kunde zahlt effektiv die Zeche, unser Schnüffelminister ist glücklich weil er meint er bekämpfe irgendwelche Terroristen und letzten Endes ist es wieder nur ein kleiner Schritt in der Begrenzung unserer Rechte.

Aber insbesondere nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes habe ich noch Hoffnung, dass die Massenklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vielleicht doch noch Erfolg hat. Und wieder einmal wird das BVG unserer Regierung unsere Verfassung erklären dürfen.

Nachtrag: Lt. HAZ.de hat das BVG hat in einer vorläufigen Entscheidung festgelegt, daß die Vorratsdatenspeicherung rechtens ist, dem Abruf der Daten aber große Hürden vorgelegt. So dürfe der Staat auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliege. Der Verdacht müsse zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus. Bis zum 1. September muss die Regierung dem BVG einen Bericht über die
Praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Ich sage nur 0,002% 🙂

Nachtrag2: Das komplette Urteil gibt’s hier.

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