BKA darf alles und jeden beschnüffeln – auch ohne richterlichen Beschluß?

Der Berliner Zeitung liegt ein Entwurf des „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ vor.

Demnach darf das BKA für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen wenn „Gefahr im Verzuge“ ist. Was genau das wieder bedeutet und wie weit so ein Begriff wohl gedehnt werden kann? Wer weiß das schon? Naja, immer hin muss die Maßnahme abgebrochen werden, wenn nach maximal drei Tagen keine richterliche Bestätigung vorliegt. Was dann aber wohl mit den gesammelten Daten passiert? Man weiß es nicht und wird es wohl auch nicht erfahren…

Interessant ist auch, dass das BKA auch Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“ überwachen sollen darf. Also Freunde von potentiellen Straftätern.

Zusammengefasst: Das BKA darf jemanden überwachen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der eventuell eine Straftat begehen könnte. Also JEDEN.

Hallo Wach? Merken die es eigentlich noch? Diese Kompetenzen (ich würde sagen, diese MACHT) soll deren des FBI in Amerika entsprechen. Ich finde STASI und GESTAPO passen genauso gut.

Nachtrag: Lt. Heise.de hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angesichts der breiten Welle der Ablehnung seiner Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen weitgehend sprachlos gezeigt. Gut so. Hoffentlich bleibt das auch mal so.

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Ein Gedanke zu “BKA darf alles und jeden beschnüffeln – auch ohne richterlichen Beschluß?

  1. blariog.net: Manueller Trackback
    Schäuble-Katalog veröffentlicht

    …“Ich werde Politiker” (ergo jemand, der es wissen muss 😉 ) schreibt “BKA darf alles und jeden beschnüffeln – auch ohne richterlichen Beschluß?”.

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