Offener Brief an unsere Bundeskanzlerin Merkel

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

aktuell komme ich mir leider vor, wie in einem schlechten Sommertheater, leider schon mitten im Frühling:

Ihr Minister Herr Schäuble und die Ministerin Frau Zypries liefern sich einen Schlagabtausch der nur noch schwer zu ertragen ist. Tag für Tag fordert Ihr Innenminister neue Einschränkungen unserer Grundrechte und ist offensichtlich auch jederzeit dazu bereit, hierfür das Grundgesetz zu ändern, falls sich einmal der ein oder andere Wunsch nicht damit vereinbaren lässt. Nach längerer Pause ist auch sein Wunsch, die Bundeswehr im Inland einzusetzen wieder auf seiner aktuellen Wunschliste.

Dabei fällt mir besonders auf, wie teilweise Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes heruntergespielt werden, so etwa beim „Kernbereich der Persönlichkeit“. Dieses Vorgehen des Abänderns „störender Passagen“ im Grundgesetz aber widerspricht der Vorgabe des Grundgesetzes selber, das eine Bindung des Gesetzgebers und der Parteien in den Art. 20 III, 21 I GG vorsieht.

Bis auf wenige, leise, Stimmen ist aus der CDU/CSU Fraktion jedoch kaum ein Widerwort zu hören? Müssen wir Bürger also annehmen, dass Sie Frau Bundeskanzlerin und Ihre Regierung, hinter diesen Aussagen stehen? Täglich werden kritische Stimmen aus der SPD lauter, von den vielen kritischen Äußerungen von Seiten der Opposition möchte ich hier gar nicht reden. Wie kann es da sein, dass Sie so vehement zu dem Thema schweigen?

Vor kurzem äußerte sich Ihr Innenminister gegenüber dem Stern wie folgt:
„Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.“ […]

Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen sehr gefährlichen Anschlag erhielten, wäre es „absurd“, die Informationen nicht zu nützen, weil „nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden“.
Mit diesen Aussagen, in Kombination mit früheren Aussagen, steht der Minister in meinen Augen konträr zu den folgenden Grundrechten:

  • Art 1: Menschenwürde, die durch den Generalverdacht und die Erfassung verletzt wird, der einzelne Mensch wird ständiges Objekt staatlichen Handelns
  • Art 2: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Quasi-Katalogisierung der Bürger verletzt wird
  • Art 10: Brief- und Fernmeldegeheimnis, das durch die präventive Ermittlung ins Blaue hinein verletzt wird, evt. auch durch die Online-Durchsuchung
  • Art 13: Wohnungsfreiheit, die ebenfalls durch ausufernde Ermittlungsbefugnisse sowie Online-Durchsuchungen beeinträchtigt sein könnte
  • Art 20: Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch Zugriff auf durch Folter erlangte Aussagen sowie Abkehr von der Unschuldsvermutung

Es ist Aufgabe der Regierung, das „Grundgesetz zu wahren“, die dargelegte Position sehe ich nicht mehr als mit dem Amtseid vereinbar an. Daher empfinde ich es als meine Pflicht, Sie auf Artikel 64 I GG hinzuweisen:

  • Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Als Bürger sehe ich Sie in der Pflicht und bitte Sie zudem, den Sachverhalt einer Entlassung dieses Ministers genau zu prüfen. Sollten Sie nicht die Notwendigkeit einer Entlassung sehen, so bitte ich Sie, im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz öffentlich die Richtlinie zur inneren Sicherheit festzulegen und die angestrebten Regelungen Ihres Ministers auf ihre Vereinbarkeit hin zu prüfen.

Speziell unter dem Gesichtspunkt, dass Art 65 I GG klar festlegt, dass die Verantwortung für die Richtlinien bei dem Bundeskanzler (bzw. der Bundeskanzlerin) liegt.

07.05.2007: Fast 3 Wochen sind vergangen, eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.
02.07.2007: Frau Merkel hat offenbar kein Interesse an einem Dialog mit einfachen Bürgern wie mir.

admin

admin

5 Gedanken zu “Offener Brief an unsere Bundeskanzlerin Merkel

  1. Und dann wollen wir aber auch den Artikel 5 GG nicht vergessen: Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft. Immer öfter werden dreist Journalisten nach ihren Quellen „befragt“, sogar Telefone abgehört und Redaktionsräume durchsucht (von „Spiegel“ bis „Cicero“). Dadurch wird die freie Meinungsbildung weiter eingeschränkt und „Whistleblower“ behindert.

  2. Die sog. Ewigkeitsklausel (in Art. 79 GG – glaub ich), die garantieren sollte, dass bestimmte Artikel gar nicht abgeändert werden können, existiert bei Herrn Schäuble im Kopf wohl nicht.

    Mein Staatsrechtsprofessor ist übrigens der Meinung, dass man uns das Recht aus Art. 10 GG schon durch die Privatisierung der Deutschen Bundespost klammheimlich entzogen hat, was logisch klingt, wenn man bedenkt, dass der Staat kaum noch Anteile an der Post AG und der Telekom inne hat.

  3. Hier geht es Direkt zur Kanzlerin 😉

    Es wird ja inzwischen darüber spekuliert, ob der Messerangriff vor Jahren bei Schäuble auch ein Posttraumatisches Belastungssyndrom hinterlassen hat, was wiederum sein hm maßloses Sicherheitsbedürfnis erklären könnte. Er verhält sich meiner Meinung nach jedenfalls auffällig genug, um ein psychologisches Gutachten zu fordern, was seine Eignung als Innenminister untersucht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert